Finanziellen Schaden beim Wasserschaden abgewendet

Firma X erlitt im Winter einen Wasserschaden. Kostenpunkt: 20‘000 Franken. Die Versicherungsgesellschaft teilte der Firma X – also meinem Kunden – und mir mit: «Wir zahlen 4‘500 Franken und keinen Rappen mehr.» Die Gesellschaft fand, der Rechnungsbetrag sei zu hoch, sie könne ihn nicht nachvollziehen.

Mit diesem Verdikt wollte ich meinen Kunden nicht alleine lassen. Ich vereinbarte eine Besprechung mit allen Parteien an einem Tisch. Bei dieser Sitzung stellte man fest, dass es sich bei einem Teil der Rechnung für die Behebung des Wasserschadens um eine Reparatur handelte, beim anderen Teil aber um eine Sanierung in der Höhe von 7‘000 Franken. Dass die Versicherungsgesellschaft die Sanierung nicht bezahlt, ist klar.

Es stellte sich auch heraus, dass wir es beim Wasserschaden gleich mit zwei Rohrbrüchen zu tun hatten. Schliesslich willigte die Versicherungsgesellschaft ein, den Fall in zwei Schäden aufzuteilen – und so zahlte sie die Reparatur von 13‘000 Franken. Ich konnte also für meinen Kunden bewirken, dass sich alle an einen Tisch setzten und dass die Gesellschaft ihm 13‘000 Franken statt nur 4‘500 Franken an den Wasserschaden vergütete.

Merke: Ein Versicherungsvertreter kann sich nur passiv für den Kunden einsetzen, weil die Versicherungsgesellschaft sein Arbeitgeber ist. Ganz nach der mittelalterlichen Redensart "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing". André Serge Papis singt Ihr Lied - denn er ist als Versicherungsbroker frei und setzt sich für Sie ein!